Sitzung: 20.10.2020 Finanzausschuss
Vorlage: KÖHN/BV/053/2020
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung
2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gem. des vorliegenden Entwurfes zu beschließen.
Der Kämmerer
Herr Hirsch erläutert die nennenswerten Veränderungen zum ursprünglichen
Haushalt 2020 (siehe Vorbericht Verw.-Vorl.Nr.: KÖHN/BV/053/2020).
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan erhöht sich der Verwaltungshaushalt um 36.100,00 EUR auf
nunmehr 1.316.300,00 EUR bei Einnahmen und Ausgaben.
Da
Fördergelder für den Ausbau des FF-Gerätehauses Köhn nicht bewilligt worden
sind, wurde die weitere Planung zunächst gestoppt. Im Wesentlichen vermindert
sich dadurch der Vermögenshaushalt um 90.300,00 EUR auf nunmehr 73.800,00 EUR
bei Einnahmen und Ausgaben.
Es ist keine
Kreditaufnahme in diesem Haushaltsjahr
erforderlich.
Zum
Haushaltsausgleich ist jetzt eine Rücklagenentnahme von 59.800,00 EUR
erforderlich, so dass ein Rest von 3.153,79 EUR am Ende des Haushaltsjahres
verbleibt.
Herr Hirsch
gibt Erläuterungen zur Zweitwohnungssteuer, deren bisherige Art der Erhebung
durch die Gerichte Ende 2019 als rechtwidrig eingestuft wurde. Künftig setzt
sich die Bemessungsgrundlage aus mehreren Faktoren zusammen (amtlicher
Bodenrichtwert, Baujahr, Gebäude, Grundstück).
Damit für die Gemeinde die gleichen Steuereinnahmen wie nach der alten
Besteuerung erzielt werden, ist eine
Steuer von 16,2 % der Bemessungsgrundlage erforderlich.
Für 2019
darf rückwirkend nicht der Steueranteil vereinnahmt werden, der nach neuen
Maßstäben über den Anteil der alten Maßstäbe liegt (ca. 3.000,-- €). Im
Steuerbescheid für 2020 könnte man diesen Fehlbetrag durch einen höheren
Steuersatz erzielen, um dann 2021 wieder auf den normalen Steuersatz
zurückzukehren.
Zur
Vermeidung von zusätzlichem Unmut bei einigen Zweitwohnungssteuerzahlern,
sprechen sich die anwesenden Gemeindevertreter für einen gleichbleibenden
Steuersatz von 16,2 % aus.
Sofern der
Gemeinderat auf seiner Sitzung am 22.10.2020 einen entsprechenden Beschluss
fasst, wäre die Rücklage nahezu aufgebraucht.
Das Land
plant einen Zuschuss zur Gewerbesteuer zu leisten, um die durch die
Corona-Pandemie bedingten Mindereinnahmen abzumildern. Die Gemeinde kann mit 20.000,-- € rechnen.
Stimmberechtigte: 4 |
|
||
Ja-Stimmen: 4 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |