Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. des vorliegenden Entwurfes zu beschließen.

 

                               

 


Der Kämmerer Herr Hirsch erläutert die nennenswerten Veränderungen zum ursprünglichen Haushalt 2020 (siehe Vorbericht Verw.-Vorl.Nr.: KÖHN/BV/053/2020).

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan erhöht sich der Verwaltungshaushalt um 36.100,00 EUR auf nunmehr 1.316.300,00 EUR bei Einnahmen und Ausgaben.

 

Da Fördergelder für den Ausbau des FF-Gerätehauses Köhn nicht bewilligt worden sind, wurde die weitere Planung zunächst gestoppt. Im Wesentlichen vermindert sich dadurch der Vermögenshaushalt um 90.300,00 EUR auf nunmehr 73.800,00 EUR bei Einnahmen und Ausgaben.

 

Es ist keine Kreditaufnahme in diesem Haushaltsjahr  erforderlich.

 

Zum Haushaltsausgleich ist jetzt eine Rücklagenentnahme von 59.800,00 EUR erforderlich, so dass ein Rest von 3.153,79 EUR am Ende des Haushaltsjahres verbleibt.

Herr Hirsch gibt Erläuterungen zur Zweitwohnungssteuer, deren bisherige Art der Erhebung durch die Gerichte Ende 2019 als rechtwidrig eingestuft wurde. Künftig setzt sich die Bemessungsgrundlage aus mehreren Faktoren zusammen (amtlicher Bodenrichtwert,  Baujahr, Gebäude,  Grundstück).  Damit für die Gemeinde die gleichen Steuereinnahmen wie nach der alten Besteuerung erzielt werden, ist  eine Steuer von 16,2 % der Bemessungsgrundlage erforderlich.

Für 2019 darf rückwirkend nicht der Steueranteil vereinnahmt werden, der nach neuen Maßstäben über den Anteil der alten Maßstäbe liegt (ca. 3.000,-- €). Im Steuerbescheid für 2020 könnte man diesen Fehlbetrag durch einen höheren Steuersatz erzielen, um dann 2021 wieder auf den normalen Steuersatz zurückzukehren.

Zur Vermeidung von zusätzlichem Unmut bei einigen Zweitwohnungssteuerzahlern, sprechen sich die anwesenden Gemeindevertreter für einen gleichbleibenden Steuersatz von 16,2 % aus.

Sofern der Gemeinderat auf seiner Sitzung am 22.10.2020 einen entsprechenden Beschluss fasst, wäre die Rücklage nahezu aufgebraucht.

 

Das Land plant einen Zuschuss zur Gewerbesteuer zu leisten, um die durch die Corona-Pandemie bedingten Mindereinnahmen abzumildern.   Die Gemeinde kann mit 20.000,-- € rechnen.

 

 


Stimmberechtigte: 4

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0