Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „des ehemaligen Göttschhofes, nordwestlich der Parkstraße und südwestlich der Kreisstraße 38“ aufzuheben.


In der Sitzung vom 29.04.2008 hat die Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „des ehemaligen Göttschhofes, nordwestlich der Parkstraße und südwestlich der Kreisstraße 38“ beschlossen.

 

Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses lag eine Bauvoranfrage vor, die eine teilweise Bebauung der vorhandenen Streuobstwiese beinhaltete. Um eine geordnete Bebauung in diesem Bereich zu gewährleisten wurde es für unabdingbar gehalten, einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Da die zur Bebauung stehenden Flächen mittlerweile gemäß § 34 Baugesetzbuch bebaut werden konnten und die Streuobstwiese bisher nicht und aller Voraussicht nach auch in Zukunft nicht bebaut werden soll, wird kein Anlass mehr darin gesehen, die Aufstellung des Bebauungsplanes weiter zu betreiben und vorgeschlagen die Planung einzustellen.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0