Die Gemeinde Fiefbergen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.12.2018 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung einer 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „beidseitig der Bahnlinie Kiel-Schönberg, nördlich der K 47, südwestlich der Ortslage, westlich des Gewerbegebietes St. Florian-Weg und östlich der Gemeindegrenze Passade“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 23.01.2019 durchgeführt.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden haben insbesondere der Kreis Plön und das Innenministerium, Abteilung Landesplanung, erhebliche Bedenken gegen die Planung geäußert. Ein Gespräch mit Vertretern der Landesplanungsbehörde und des Kreises Plön hat ergeben, dass Ziele der Landesplanung und Raumordnung dieser Planung nicht entgegenstehen. Die Planung ist jedoch sehr wohl raumbedeutsam, die Abwägung der vorgetragenen Bedenken zur Planung ist dementsprechend nicht ausreichend und muss, wenn die Gemeinde die Planung weiterführen will, entsprechend ergänzt werden. Die Stellungnahmen des Kreises Plön und des Innenministeriums sind mit den übrigen Stellungnahmen und den entsprechenden Abwägungsvorschlägen als Anlage beigefügt.

 

Herr Kalke wird nun als Projektleiter in dieser Sitzung die Planentwürfe sowie die Abwägung der im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Behörden vorgetragenen Anregungen und Bedenken vorstellen und eventuelle Fragen dazu beantworten.

 

In der Anlage sind weiterhin die Planentwürfe der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 9 mit Begründung, Vorhabenbeschreibung, Umweltbericht und Fachbeitrag Artenschutz beigefügt. Es sind weiterhin auch Beschlussvorschläge des Planungsbüros zu beiden Planungen beigefügt, wobei ein Beschluss in dieser Sitzung nicht gefasst werden soll. Es ist vorgesehen, einen Beschluss erst in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu fassen. 

 

 

Herr Kalke weist auf die Möglichkeit der Änderung des Parks durch die Gemeinde hin.

Derzeit ist auf Bundesebene eine Gesetzesänderung geplant, welche die Vergrößerung von Solarparks zulässt.

Es wurden alternative Standorte geprüft, der jetzige ist der einzig verbliebene.

Herr Kalke weist zusätzlich darauf hin, dass Ackerflächen nicht verloren sind.

Nach der Frist von 25 Jahren können die Anlagen zurückgebaut werden, bis dahin dienen Sie der Tier Insektenwelt als Lebensraum.

Die erwähnte Riegelbildung kann auch nicht als Ablehnung akzeptiert werden, da ähnliche Projekte genehmigt wurden.