Der AV spricht noch mal den Beschluss zum TOP 6 der letzten Werkausschusssitzung an. Sodann erläutert er den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion (als Anlage beigefügt) zur Festsetzung der Beitragsanteile in der Straßenausbausatzung der Gemeinde Probsteierhagen. Nach ausführlicher Diskussion ergeht folgender

Beschluss:

                        Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung auf der Grundlage des

Beschlusses der Sitzung vom03.02.2010 (PROB/WEA 01/2010) folgende Punkte in die zu beschließende Straßenausbausatzung aufzunehmen:

1.      Im § 4 Abs. 1 Ziffer 1, 2, 3 und 4 sind die von der CDU beantragten, umlegbaren Beitragsanteile aufzunehmen.

2.      Die von der Amtsverwaltung vorgenommene Klassifizierung der Straßen in Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen ist bis auf folgende Änderungen zu übernehmen.

2.1: An der Schule:     Haupterschließungsstraße (HE)

2.2: Steinkamp:          Haupterschließungsstraße (HE)

2.3: Schlossstraße:     Haupterschließungsstraße  (HE)

2.4: Blomeweg:          Haupterschließungsstraße (HE)

2.5: Försterweg:         ist als Privatweg aus der Liste zu streichen

3.  Im § 6 Beitragsmaßstab ist im Abs. 2 unter Ziffer 5 als Vervielfältiger nach Funktionen unter L) Schulen: 1,5 und unter M) Kindergarten: 1,5 einzusetzen.

4.      Auf eine Grundstücksflächenbegrenzung in der Tiefe sollte auf Grund des geringen Vervielfältigers von 0,03 bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen verzichtet werden.

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0