Sitzung: 30.09.2020 Gemeindevertretung
Vorlage: FIEFB/BV/038/2020
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 3.881,26 € zur Kenntnis.
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Fiefbergen
ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 2.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten
Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2020 bis zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben von 3.881,26 € entstanden.
Darüber hinaus sind
erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der
Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 2.000 € übersteigen, keine
entstanden.
Stimmberechtigte: 9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |