Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „südlich Alte Dorfstraße, Hausnummer 64“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Textteil B als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 

 


Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 21.07.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „südlich Alte Dorfstraße, Hausnummer 64“ gefasst. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt, wodurch von einer vorgezogenen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit  verzichtet werden konnte.

 

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.08.2019 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschließlich 08.11.2019. Die Unterlagen wurden zeitgleich im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.10.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 als Satzung zu beschließen.

 

 


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0