Sitzung: 21.09.2020 Gemeindevertretung
Vorlage: PROBS/BV/070/2020
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 2.589,40 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 8.790,15 € wird die Zustimmung erteilt.
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde
Probsteierhagen ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2020 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unter
Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben von 2.589,40 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe von 8.790,15 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt
GVin Schneider fragt, warum der Ansatz zum Zuschuss des Defizitausgleichs des Friedhofes nahezu um das Doppelte überschritten wurde. GV Pfeiffer gibt hier Erläuterungen.
GV Timm kritisiert, dass der Finanzausschuss über diese Fakten hätte informiert werden sollen.
Stimmberechtigte: |
11 |
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Ja-Stimmen: 11 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |