Sitzung: 21.09.2020 Gemeindevertretung
Vorlage: PRASD/BV/038/2020
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 839,11 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 2.245,12 € wird die Zustimmung erteilt.
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Prasdorf ist
der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich
über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2020 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben von 839,11 € entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe
von 2.245,12 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung
beigefügt.
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |