Unter dem TOP 13 wird von den Gebrüder Habemeister gesprochen. Richtigerweise muss es Gebrüder Havemeister heißen. Bgm. Gnauck bittet um Nachsicht, dass es dies beim Korrekturlesen der Niederschrift übersehen habe.

 

GV Kruse merkt an, dass unter dem TOP 9 formuliert worden sei, dass die Bestandszeichnungen im Bereich des Hauptkanals alle falsch waren.

Dies trifft mit Sicherheit nicht zu. Insofern ist die Formulierung an dieser Stelle zu krass gewählt.

 

Ferner merkt GV Kruse an, dass unter dem TOP 14 protokolliert wurde, dass die „Zahlung keine aufschiebende Wirkung habe“. Richtigerweise muss es heißen, dass der eingelegte Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat.

 

Weitere Änderungswünsche bestehen nicht. Die Niederschrift gilt somit mit den genannten Änderungen als genehmigt.