Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein die öffentliche Widmung folgender Flurstücke mit folgenden Einstufungen:

Flurstück 135 und 152, Flur 4, Gemeindestraße gem. § 3 (1) Ziff. 3 Buchst. a)


Herr Wichelmann erläutert die allen vorliegende Vorlage. Fragen ergeben sich nicht. Es ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0