Sitzung: 10.09.2020 Gemeindevertretung
Vorlage: BARSB/BV/041/2020
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 1.976,85 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben von 7.150,90 € wird die Zustimmung erteilt.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Barsbek ist der
Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über
die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr
2020 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben von 1.976,85 € entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe
von 7.150,90 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung
beigefügt.
Stimmberechtigte: |
5 |
||
Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |