Gemeindevertreterin Löhndorf spricht die Reinigung der Fußwege und der Kantsteine an

und fragt, ob die Verpflichtung der Grundstückseigentümer*innen zur regelmäßig

Reinigung nicht mehr bestehe. Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde eine gültige

Straßenreinigungssatzung habe, die aber leider nicht von jedem beachtet werden würde.

Gemeindevertreterin Schneekloth regt an, diejenigen, die sich nicht an die Satzung

hielten, gesondert anzuschreiben, auf ihre Pflichten hinzuweisen und alternativ einen

Dienstleister mit der Reinigung zu beauftragen. Die entstehenden Kosten müssten dann

von denjenigen bezahlt werden, die die Satzung nicht beachten.

Nach kurzer Diskussion kommt der Ausschuss überein, die Amtsverwaltung zu bitten, ein

Schreiben, das an alle Grundstückseigentümer*innen gerichtet ist, zu entwerfen, in dem

ein letztes Mal auf die Pflichten der bestehenden Straßenreinigungssatzung und gleichzeitig auf die Folgen bei Nichtbeachtung hingewiesen wird. Bürgermeister Gnauck nimmt sich der Sache an.