Sitzung: 27.08.2020 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/537/2020
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet
„östlich der Ferienhaussiedlung Holm an der K 15, südlich des Korshagener
Redder und nördlich der Straße Gehrtshorst“ (Aufstellungsbeschluss).
- Der Auftrag für die städtebaulichen
Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle und für die
naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Franke`s Landschaften,
Frau Franke erteilt. Die Erstellung eines Verkehrslärmgutachtens wird dem
Planungsbüro WVK aus Neumünster, Herrn Hinz, erteilt. Der Auftrag für die
Erschließungsplanung zunächst bis zur Leistungsphase III der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird dem Ingenieurbüro Hauck
aus Kiel erteilt. Der Auftrag für die Erstellung des
Durchführungsvertrages und einer etwaigen Rechtsberatung zur
Bauleitplanung wird Herrn Dr. Becker vom Anwaltsbüro Brock, Müller,
Ziegenbein aus Kiel erteilt.
- Die Planungs- und Anwaltskosten sind vom
Investor zu erstatten, es ist ein entsprechender Vertrag zur Erstattung
der Planungskosten abzuschließen.
Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
16 |
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Ja-Stimmen: 16 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |