Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „östlich der Ferienhaussiedlung Holm an der K 15, südlich des Korshagener Redder und nördlich der Straße Gehrtshorst“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke erteilt. Die Erstellung eines Verkehrslärmgutachtens wird dem Planungsbüro WVK aus Neumünster, Herrn Hinz, erteilt. Der Auftrag für die Erschließungsplanung zunächst bis zur Leistungsphase III der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird dem Ingenieurbüro Hauck aus Kiel erteilt. Der Auftrag für die Erstellung des Durchführungsvertrages und einer etwaigen Rechtsberatung zur Bauleitplanung wird Herrn Dr. Becker vom Anwaltsbüro Brock, Müller, Ziegenbein aus Kiel erteilt. 

 

  1. Die Planungs- und Anwaltskosten sind vom Investor zu erstatten, es ist ein entsprechender Vertrag zur Erstattung der Planungskosten abzuschließen. 

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0