Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofweg und westlich der Strandstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie der Verfahrensakte dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen.

 


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0