Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Empfehlungen der Feuerwehr aus dem vorliegenden Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes, mit den noch einzuarbeitenden Daten (Anlagen, Einwohnerzahl, etc.), zu folgen.


Der Bürgermeister führt in das Thema ein. Zuletzt wurde der Feuerwehrbedarfsplan 2015 erstellt, welcher normalerweise alle fünf Jahre überarbeitet werden soll.

Aus dem nun vorliegenden Entwurf ist ersichtlich, dass ein neues Fahrzeug notwendig ist. Dabei könne sich die Gemeinde an einer Sammelausschreibung durch das Land anschließen. Jedoch müsse der Feuerwehrbedarfsplan eine gute Begründung für solch eine Beschaffung hergeben. Die entsprechende Risikoklasse ist aufgrund der vorherrschenden Löschwasserversorgung in der Gemeinde noch nicht abschließend geklärt.

 

Frau Mews hinterfragt die ausgewiesene Risikoklasse 3, da der Bedarfsplan überwiegend Risikoklasse 2 ausweist. Das dadurch anzuschaffende LF10 wäre von daher überdimensioniert. Außerdem merkt sie an, dass einige Anlagen zum Bedarfsplan fehlen und die Angaben zu den Einwohnerzahlen nicht korrekt sei.

 

Des Weiteren werden die Unterschiede des LF 10 und des alternativen (kleineren Fahrzeuges) MLF erläutert und dargelegt. Das LF 10 könne bis zu 1.600 Liter Wasser mitführen und bietet Sitzplätze für 9 Einsatzkräfte. Das MLF bietet dagegen Sitzplätze für nur 6 Einsatzkräfte und die mitzuführende Wassermenge begrenzt sich auf max. 1.000 Liter, was jedoch auf das anderweitige mitzuführende Material auf dem Fahrzeug ankommt.

 

Grundsätzlich besteht eine überwiegende Mehrheit für die Anschaffung des LF 10, da die Amtswehrführung, sowie die Kreiswehrführung, diese Anschaffung empfehlen.

 

Nach weiteren kleineren Diskussionen ergeht folgender


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0