Beschlüsse:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „nördlich der Schönberger Straße, südlich der Straße Tammbrook und östlich der K 30“ (Aufstellungsbeschluss)

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

  1. Die Gemeindevertretung erteilt den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, für die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens und Verkehrsgutachtens an das Büro Wasser- und Verkehrskontor Neumünster, für die Erschließungsplanung bis zur Leistungsphase III der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure an das Ingenieurbüro Hauck aus Kiel und für die Erstellung einer Plangrundlage an das Vermessungsbüro de Vries aus Neumünster.

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Nach der Beschlussfassung erwähnt der Bürgermeister noch, dass die anfallenden Planungskosten zum Teil durch die Veräußerung der geplanten Wohnbebauung innerhalb des Bebauungsgebietes wieder refinanziert werden können.

 

Im Anschluss ergeht eine kurze Diskussion wie die Gestaltung des Bebauungsplanes erarbeitet werden solle.

Der Bauausschuss werde sich in der zweiten Hälfte des Septembers zusammensetzen und erste Gestaltungswünsche bzw. –vorschläge erarbeiten.


Der Bürgermeister verweist auf die grundsätzliche Einführung im TOP 7 und ergänzt mit einigen Informationen aus der Sitzungsvorlage zum B-Plan.

 

Herr Voege fragt, ob auch ein entsprechender Auftrag an einen Hochbauarchitekten ergehen solle. Darauf antwortet der Bürgermeister, dass dieses schnellstmöglich geschehen solle, da die Hochbauplanung auch wichtig für die Festsetzungen innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes sei. Die hierfür notwendigen Planungskosten befinden sich unterhalb der Grenze einer EU-weiten Ausschreibung. Vor Einholung von Angeboten wäre jedoch noch zu klären, ob lediglich das Feuerwehrgebäude oder eine Kombination mit Dorfgemeinschaftshaus errichtet werden solle.

Herr Voege bittet darum, die Auftragsvergabe in der nächsten Sitzung beschließen zu können.

 

Da keine weiteren Fragen bestehen, ergehen folgende