Beschlüsse:

 

  1. Der Verschiebung des Kreisels und der Stichstraßen im WA-Gebiet in östliche Richtung wird zugestimmt.

 

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 2

 

 

 

  1. Der Versetzung der öffentlichen Parkplätze innerhalb des Planungsgebietes in das SO-Gebiet wird zugestimmt.

 

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 0

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 2

 

 

 

  1. Der Zulassung von glänzenden Dachziegeln wird zugestimmt.

 

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 0

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 2

 

 

 

  1. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 9 m festgesetzt.

 

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Befangen: 2

 

 

 

  1. Der Zulassung einer zweiten Wohneinheit im SO-Gebiet wird zugestimmt.

 

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

Befangen: 2

 

 

 

  1. Der Ausschuss beschließt, dass die gestalterischen Festsetzungen in Sachen Fassade, Dachform, Dachneigung und Umfang von Solaranlagen in konventioneller Form gehalten werden.

 

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 2

Befangen: 2

 

 

 

Herr Hirt und Herr Franke nehmen wieder an der Sitzung teil.


Herr Franke und Herr Hirt erklären sich als befangen und verlassen den Sitzungssaal.

 

Nach kurzer Einführung durch den Bürgermeister wird Herr Blank um Vorstellung der aktuellen Planung gebeten.

 

Die größte Veränderung der Planung bezieht sich darauf, dass das Planungsgebiet in zwei Verfahren (8 A. und 8 B. –Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15) aufgeteilt werden muss. Die      8 B. Änderung (Sondergebiet „Ferienhausnutzung“) wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgeführt.

 

Herr Blank weist darauf hin, dass noch keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde und dass diese schnellstmöglich durchzuführen ist.

Dies soll in einer 14-tägigen öffentlichen Auslegung geschehen.

 

Herr Cordts erkundigt sich, weshalb ein Teil der Straße Linauweg und die dort vorhandenen öffentlichen Parkflächen nun mit in die Planung aufgenommen wurden.

Dies sei laut Herrn Blank notwendig, da in dem Bereich der zukünftigen Einfahrt in das Gebiet lediglich ein Fußweg vorhanden ist und der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 15 mehrere Parkflächen festsetzt, wovon bei der Errichtung der Erschließungsstraße 2-3 Parkplätze entfernt werden müssten und weitere eventuell neu ausgerichtet werden. Auf Nachfrage von Frau Schwab, erklärt Herr Blank, dass diese Stellflächen als öffentliche Parkplätze bestehen bleiben und nicht als Stellplatznachweis für Bebauungen im Gebiet dienen werden.

 

Anschließend werden einige Nachfragen zu einzelnen Festsetzungen gestellt.

Zum einen möchte Herr Bünning die Festsetzung der max. Gebäudehöhe erläutert haben. Diese ist laut Herrn Blank auf 9 m über Fertigfußboden festgesetzt. Dadurch ist eine Gebäudehöhe über 11 m über Normalnull nicht möglich.

Frau Henning fragt nach Gestaltungsmöglichkeit des mittleren Grünzuges.

Daraufhin antwortet Frau Franke, dass gestalterische Festsetzungen auf privaten Grünflächen durchaus möglich sind, jedoch schwer durchzusetzen ist, da eine dauerhafte Nachprüfung des Erhalts der Anpflanzungen nicht gewährleistet werden kann. Grundsätzlich ist die private Grünfläche eine von Bebauung freizuhaltende Fläche, um die beiden Gebiete voneinander zu trennen.

Zuletzt regt Herr Stelck an, dass die Bepflanzung am Rand des Gebietes bisher als „vorgesehene Fläche für Bepflanzung“ festgesetzt ist. Hier sollte eine Anpflanzungspflicht festgesetzt werden.

 

Nachdem keine weiteren Anregungen und Fragen vorliegen ergehen folgende