Beschluss:

 

Die Verbandsvertretung beschließt, die Entgeltordnung in der vorliegenden Form mit dem Zusatz unter II. 4.: „Bei mehrtägigen und gewerblichen Benutzungen entscheidet der Verbandsvorsteher über die Höhe eines individuell zu vereinbarenden Entgelts.“


Der Vorsitzende erläutert den vorliegenden Entwurf einer Entgeltverordnung für die Turnhalle und den Multifunktionsraum des Zweckverbandes. Es werden verschiedene Konstellationen diskutiert, zum Beispiel bei gewerblichen Mietern einen individuellen und ggf. höheren Mietbetrag anzusetzen.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0