Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, eine Entscheidung zur Ausweisung eines Neubaugebietes erst nach Vorlage des Innenbereichsgutachtens zu treffen. 


Bürgermeister Sinjen erklärt, dass es bereits Anfragen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Neubaugebietes gibt. Der Umwelt-, Bau- und Wegeausschuss hat sich bereits damit befasst und empfohlen, nach Erstellung eines Innenbereichsgutachtens die weitere wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde zu diskutieren.

 

Herr Griesbach erklärt, dass sowohl im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein als auch im Baugesetzbuch festgelegt ist, dass eine Gemeinde vor der Ausweisung eines Neubaugebietes auf der sogenannten grünen Wiese, prüfen muss, ob in der Ortslage noch ausreichend Flächen für eine wohnbauliche Entwicklung zur Verfügung stehen. Eine wohnbauliche Entwicklung in der Ortslage, z.B. durch die Schließung von Baulücken soll vorrangig vor der Ausweisung eines Neubaugebietes auf der grünen Wiese erfolgen. Die Prüfung, ob noch wohnbauliche Flächen in der Ortslage der Gemeinde zur Verfügung stehen, erfolgt durch die Erstellung eines Innenbereichsgutachtens.

 

Herr Griesbach erläutert sodann das Verfahren zur Erstellung eines Innenbereichsgutachtens. So wird vom beauftragten Städteplanungsbüro zunächst eine Bestandsaufnahme der Ortslage und der angrenzenden Außenbereichsflächen durchgeführt. Dabei werden insbesondere die noch vorhandenen Baulücken, aber auch eventuell vorhandene, landwirtschaftlich nicht mehr genutzte Flächen in der Ortslage erfasst und bewertet. Die Bestandsaufnahme wird sodann im Rahmen einer Einwohnerversammlung den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt, wobei sich die Bürgerinnen und Bürger dann auch schon direkt zu der Bestandsaufnahme und Bewertung der Flächen äußern können. Letztlich müssen die Grundstückseigentümer, die  unbebaute, aber zur Wohnbebauung geeignete Flächen besitzen, auch bereit sein, diese für eine Wohnbebauung zu veräußern. Das Innenbereichsgutachten wird dann auch den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme überreicht. Zu den Trägern öffentlicher Belange gehören z.B. der Kreis Plön, das Innenministerium, die Landesplanungsbehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und noch einige mehr. Ggf. muss das Gutachten dann noch in einigen Punkten angepasst werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird das Gutachten dann von der Gemeindevertretung beschlossen.

 

Herr Griesbach führt weiter aus, dass die Gemeinde Krokau gemäß dem Landesentwicklungsplan in den nächsten 15 Jahren um ca. 30 Wohneinheiten wachsen darf. Von diesen 30 Wohneinheiten sind jedoch die möglichen Wohneinheiten der noch vorhandenen Wohnbauflächen in der Ortslage abzuziehen. Im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 gibt es noch zwei unbebaute Grundstücke und ein weiterer Bebauungsplan wird im Brookwisch aufgestellt, um dort 6 Ferienwohnungen zu Dauerwohnungen umnutzen zu können. Ob es noch weitere geeignete Bauflächen in der Ortslage gibt, wird sich aus dem  Innenbereichsgutachten ergeben. Letztlich werden voraussichtlich 15 bis 20 Wohneinheiten verbleiben, die dann in Form eines Neubaugebietes auf der grünen Wiese umgesetzt werden könnten. Bevor die Gemeinde nun eine Entscheidung trifft, auf welcher grünen Wiese ein Neubaugebiet ausgewiesen werden soll, empfiehlt Herr Griesbach das Innenbereichsgutachten abzuwarten. Erst nach Vorlage des Innenbereichsgutachtens weiß die Gemeinde exakt, ob überhaupt noch Wohneinheiten für eine Entwicklung auf der grünen Wiese vorhanden sind und wenn ja, wie viele das sein werden. 

 

Fragen ergeben sich zu den Erläuterungen von Herrn Griesbach nicht. 

 

 


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:           7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0