Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „östlich der Ferienhaussiedlung Holm an der K 15, südlich des Korshagener Redder und nördlich der Straße Gehrtshorst“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke erteilt. Die Erstellung eines Verkehrslärmgutachtens wird dem Planungsbüro WVK aus Neumünster, Herrn Hinz, erteilt. Der Auftrag für die Erschließungsplanung zunächst bis zur Leistungsphase III der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird dem Ingenieurbüro Hauck aus Kiel erteilt. Der Auftrag für die Erstellung des Durchführungsvertrages und einer etwaigen Rechtsberatung zur Bauleitplanung wird Herrn Dr. Becker vom Anwaltsbüro Brock, Müller, Ziegenbein aus Kiel erteilt. 

 

  1. Die Planungs- und Anwaltskosten sind vom Investor zu erstatten, es ist ein entsprechender Vertrag zur Erstattung der Planungskosten abzuschließen. 

 

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert noch einmal kurz, dass auf dem Campingplatz Holm eine Planung zur Erstellung eines Ferienhausgebietes eingeleitet werden soll. Auch hier ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Fläche mit dem Bestandsgebäude erweitert worden, die Planinhalte werden im Laufe des Verfahrens noch ausführlich zu beraten und zu beschließen sein. Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass in der ursprünglichen Verwaltungsvorlage im Beschlussvorschlag noch einen Fehler enthalten war, aber die Vorlage berichtigt und noch vor der Sitzung an die Mitglieder des Ausschusses übersandt wurde. Fragen ergeben sich nicht, sodass Ausschussvorsitzender Cordts die Beschlussvorschläge der berichtigten Verwaltungsvorlage verliest.  


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0