Beschluss:

 

Die Ziff. IV des Anhanges zur Nutzungsordnung ist um folgenden Zusatz zu ergänzen: „.... und kulturelle Veranstaltungen“. Das Wort „und“ zwischen „Ausstellungen“ und „Märkten“ ist zu streichen.

 

Die Bürgermeisterin ist ermächtigt, bis zu einem Beschluss durch die Gemeindevertretung entsprechend zu verfahren.


Nach den Ausführungen von Herrn Fahrenkrog ist nach der für das Herrenhaus Hagen bestehenden Nutzungsordnung z.Zt. nur bei Ausstellungen und Märkten bzw. bei einer Vermietung des Parks und des Hofes eine Preisgestaltung nach freier Vereinbarung möglich. Der Ausschussvorsitzende verdeutlicht anhand der Kalkulation einer Konzertagentur, dass dies auch für kulturelle Veranstaltungen gelten sollte, zumal derartige Veranstaltungen seitens des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume im Zusammenhang mit der Bezuschussung der Schloss-Sanierung auch als wünschenswert angesehen wurden. Aus Sicht von Herrn Timm sollte dies allerdings nicht dazu führen, dass dann gleichzeitig ggf. ertragreichere Vermietungen zurückgestellt würden.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0