Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt die Abwägung der während des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens von der Öffentlichkeit sowie den Behörden vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet „südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 67 ist mit der Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen sind mit der Bekanntmachung über die Auslegung während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass der Bebauungsplan Nr. 67 für das Neubaugebiet  schon in diversen Sitzungen beraten wurde. Er bittet Herrn Dr. Heisel, die Abwägung der Anregungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie den aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes vorzustellen.

 

Anhand einer Präsentation (siehe F-Plan) geht Herr Dr. Heisel zunächst auf die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Anregungen ein. Sodann erläutert er die noch vorgenommenen Änderungen an der Planzeichnung sowie die textlichen Festsetzungen insbesondere zu den naturschutzfachlichen Punkten. Frau Franke ergänzt die Ausführungen von Herrn Dr. Heisel anhand eines gesonderten Planes. Dabei geht sie insbesondere auf die Biotopeinstufung im Bereich der Brookau und die Ausgleichsflächen ein. Herr Keller erläutert sodann noch einmal die geplante Regenwasserbeseitigung im Bebauungsplangebiet. Es wurden hier viele Bedenken vorgetragen, dass es durch die zusätzliche Bebauung bei stärkerem Regen zu Überschwemmungen kommen könnte. Das Regenrückhaltebecken wurde aus diesem Grunde erheblich größer dimensioniert, als es gesetzlich gefordert wird. Da das Regenwasser derzeit über die landwirtschaftliche Fläche unkontrolliert in das Gewässer geleitet wird, ergibt sich nach der Umsetzung des Bebauungsplanes eine verbesserte Situation, weil das Regenwasser dann über das Regenrückhaltebecken mit einem fest eingestellten Wert in das Gewässer geleitet wird.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich bei Frau Franke, Herrn Dr. Heisel und Herrn Keller. Fragen ergeben sich nicht mehr, sodass Ausschussvorsitzender Cordts die Beschlussvorschläge der Verwaltungsvorlage verliest.

 


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0