Sitzung: 19.08.2020 Gemeindevertretung
Vorlage: STAKE/BV/049/2020
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, ihren am 30.05.2017 gefassten Beschluss, sich an der Förderung
der Kindertagespflege entsprechend der „Richtlinie des Kreises Plön zur
Förderung der Kindertagespflege“ mit bis zu 1,00 EUR pro Betreuungsstunde für Kinder mit
Wohnsitz in der Gemeinde Stakendorf zu beteiligen, für Betreuungen ab dem
01.08.2020 aufzuheben.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat dem
von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines KiTa-Reform-Gesetzes am
12.12.2019 zugestimmt. Gegenüber dem Gesetzentwurf in der Fassung der
LT-Drucksache 19/1699 vom 10.09.2019 hat es nur geringfügige Veränderungen
gegeben. Kernstück des KiTa-Reform-Gesetzes vom 12.12.2019, das im Gesetz- und
Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Nummer 18 am 23.12.2019 (Seite 759)
verkündet wurde, ist dessen Artikel 1. Mit diesem wird das bisherige
Kindertagesstättengesetz vom 12.12.1991 (KiTaG a. F.) durch ein neues
Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ersetzt, das am 01.08.2020 in Kraft treten
wird (vgl. Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 KiTa-Reform-Gesetz).
Unter der Geltung des KiTaG a. F. hatte die
Gemeindevertretung Stakendorf am 30.05.2017 auf freiwilliger Basis beschlossen, Eltern,
die statt einer Kindertageseinrichtung Kindertagespflege in Anspruch nehmen,
mit 1,00 EUR pro Betreuungsstunde zu fördern.
Durch die Verabschiedung des am 01.08.2020
in Kraft tretenden KiTaG sind die Rechtsgrundlage und auch der sachliche Ansatz
für eine Fortführung einer derartigen Förderung entfallen.
Die Förderung der Kindertagespflege wird
sich ab dem 01.08.2020 vollständig unter dem Regime des neuen KiTaG vollziehen.
Zu diesem Zweck trifft Teil 6 KiTaG erstmals umfassende Regelungen.
Stimmberechtigte: 6 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |