Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, ihren am 28.08.2013 gefassten Beschluss, sich an der Förderung der Kindertagespflege entsprechend der Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung der Kindertagespflege mit bis zu 1,30 € pro Betreuungsstunde für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Krokau zu beteiligen, für Betreuungen ab dem 01.08.2020 aufzuheben.


Bürgermeister Sinjen erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Änderung des Kindertagesstättengesetzes, das ab 01.08.2020 Kindertagesförderungsgesetz heißt. Die Gemeinde hatte auf Grundlage des alten Gesetzes eine Förderung von 1,30 € je Betreuungsstunde für Eltern beschlossen, die statt einer Kindertageseinrichtung die Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Gesetz sind nunmehr die Rechtsgrundlage und der sachliche Ansatz dieser Förderung weggefallen, sodass die Gemeinde den damaligen Beschluss aufheben sollte. Fragen ergeben sich dazu nicht.


Stimmberechtigte:   7

 

Ja-Stimmen:           7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0