Beschluss:

 

Gemäß § 94  Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.451,91 € werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Finanzausschussvorsitzender Krohn erläutert die Jahresrechnung 2019. Sie wurde zuvor im Finanzausschuss geprüft, es haben sich dabei keine Auffälligkeiten ergeben. Fragen werden zur Jahresrechnung nicht gestellt.  


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:           7

 Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0