Seitens eines Einwohners wird die Frage gestellt, ob an die Förderung des Gemeindehauses in Höhe von ca. 116.000 € Bedingungen geknüpft sind. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, daß es eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren gebe und daß bis zum 31.12.2021 mit dem Bau begonnen sein müsse.

 

Weitere Fragen der Einwohnerschaft bestehen nicht.