Beschluss:

 

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses empfehlen der Gemeindevertretung den vom Bürgermeister im Eilentscheidungsverfahren erteilten Auftrag an das Gutachterbüro zu genehmigen.

 


Ausgelöst durch den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des B-Plan 7, 4. Änderung und den Anforderungen der Unteren Wasserbehörde des Kreises zur bisherigen Einleitungserlaubnis für die Oberflächenentwässerung hat sich auch in Verbindung mit den neuen gesetzlichen Veränderungen eine schwierige Sachlage ergeben. Dieser Sachverhalt ist in der Ausschusssitzung vom 16.6.2020 ausführlich erörtert worden.

 

Leider konnten zwischenzeitlich urlaubsbedingt keine Fortschritte mit dem AZV in seiner Zuständigkeit erreicht werden. Um mit der Planung für den neunen Feuerwehrstandort nicht noch mehr Zeit zu verlieren, hat der Bürgermeister nach Rücksprache mit den Fraktionsspitzen den Gutachterauftrag als Eilentscheidung erteilt.  

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0