Sitzung: 22.07.2020 Gemeindevertretung
Vorlage: BRODE/BV/039/2020
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.716,13 EUR zur Kenntnis.
Gemäß § 82 GO in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde
Brodersdorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 EUR
festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als
erteilt.
Wie der Aufstellung zur Verwaltungsvorlage BRODE/BV/039/2020 zu
entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2020 bis zum Zeitpunkt der
Erstellung der Verwaltungsvorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben von 1.716,13 EUR entstanden.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der
Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 EUR übersteigen, sind
dagegen nicht entstanden.
Stimmberechtigte: |
8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |