Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.716,13 EUR zur Kenntnis.


Gemäß § 82 GO in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Brodersdorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 EUR festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Wie der Aufstellung zur Verwaltungsvorlage BRODE/BV/039/2020 zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2020 bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 1.716,13 EUR entstanden.

 

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 EUR übersteigen, sind dagegen nicht entstanden.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0