Gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.03.2020 werden folgende Einwände erhoben:

 

¾     Zu TOP 9

 

Der Wortlaut des Beschlusses lautet wie folgt (Änderungen unterstrichen):

 

„Die Gemeindevertretung beschließt, ihren am 13.01.2010 gefassten Beschluss, sich an der Förderung der Kindertagespflege entsprechend der „Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung der Kindertagespflege“ mit bis zu 1,30 Euro pro Betreuungsstunde für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Brodersdorf zu beteiligen, für Betreuungen ab dem 01.08.2020 aufzuheben.“

 

¾     Zu TOP 10

 

Der Wortlaut des Beschlusses lautet wie folgt (Änderungen unterstrichen):

 

„Die GV beschließt, die vorliegende Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindezentrum Brodersdorf mit folgenden Änderungen:

 

§ 3 (1) neu: Die Genehmigung zur Überlassung der Räume an Einwohner der Gemeinde als Dritte für private Anlässe und andere Veranstaltungen obliegt der Gemeinde durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin.

 

§ 4 (3) neu: Die Gebühr ist vor Nutzung an die Amtskasse des Amtes Probstei IBAN DE94 2105 0170 0080 0018 37 zu überweisen oder in bar beim Bürgermeister/der Bürgermeisterin zu entrichten.

 

§ 6 (3) gestrichen.“

 

Der Vorsitzende gibt den Wortlaut der in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.