Sitzung: 27.07.2020 Bau- und Umweltausschuss
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Es
lagen insgesamt 5 Bauanträge vor, zwei davon aus dem Neubaugebiet. Generell
wurde beschlossen, bei Bauanträgen im Neubaugebiet, die sich im Rahmen der
Bebauungssatzung bewegen (hier kann die Gemeinde die Anträge nur zur Kenntnis
nehmen), immer auf die Einhaltung der Festlegungen in der Satzung, insbesondere
die wasserdurchlässige Befestigung von Zuwegung und Stellplätze, der
Grünbedachung von Nebengebäuden und die Einfriedung der Grundstücke
hinzuweisen.
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Einem
Bauantrag in Muxall ist mit Hinweis auf die Höhe der Nachbarbebauung zugestimmt
worden.
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Ein
Bauantrag auf Bau eines Doppel-Carports mit Schuppen wurde mit dem Hinweis,
dass die beantragten baulichen Anlagen bereits vorhanden sind, zurückgegeben.
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Zum
Bauantrag der VR-Bank sind erhebliche Bedenken aufgrund der Nichteinhaltung von
Zufahrtsbreiten, Baugrenzen und Vorgaben der Gestaltungssatzung genannt worden.
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Eine
Anfrage auf Bebaubarkeit von Hintergrundstücken an der Alten Dorfstraße ist mit
Hinweis auf eine bereits frühere Ablehnung ebenfalls abgelehnt worden.