-          Es lagen insgesamt 5 Bauanträge vor, zwei davon aus dem Neubaugebiet. Generell wurde beschlossen, bei Bauanträgen im Neubaugebiet, die sich im Rahmen der Bebauungssatzung bewegen (hier kann die Gemeinde die Anträge nur zur Kenntnis nehmen), immer auf die Einhaltung der Festlegungen in der Satzung, insbesondere die wasserdurchlässige Befestigung von Zuwegung und Stellplätze, der Grünbedachung von Nebengebäuden und die Einfriedung der Grundstücke hinzuweisen.

-          Einem Bauantrag in Muxall ist mit Hinweis auf die Höhe der Nachbarbebauung zugestimmt worden.

-          Ein Bauantrag auf Bau eines Doppel-Carports mit Schuppen wurde mit dem Hinweis, dass die beantragten baulichen Anlagen bereits vorhanden sind, zurückgegeben.

-          Zum Bauantrag der VR-Bank sind erhebliche Bedenken aufgrund der Nichteinhaltung von Zufahrtsbreiten, Baugrenzen und Vorgaben der Gestaltungssatzung genannt worden.

-          Eine Anfrage auf Bebaubarkeit von Hintergrundstücken an der Alten Dorfstraße ist mit Hinweis auf eine bereits frühere Ablehnung ebenfalls abgelehnt worden.