Der Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung

die Benutzungsordnung wie folgt anzupassen.

 

1a. Benutzungsentgelt auswärtige

            großer Raum                          100,-€  >  130,-€

            kleiner Raum                            50,-€  >    60,-€

            großer u. kleiner Raum           150,-€  >  170,-€

1b. Benutzungsentgelt ortsansässige

            großer Raum                            80,-€  >  100,-€

            kleiner Raum                            40,-€  >    40,-€

            großer u. kleiner Raum           120,-€  >  130,-€

Endreinigung                                                          40,-€

 

2. Küchennutzung

Erfolgt eine Nutzung der Küche durch den Benutzer ist diese in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Reinigungsutensilien wie zBsp.: Handtücher müssen vom Benutzer

bereitgestellt werden.

 

3. Rechtliches

In Sachen Haftung nach §6 der Benutzungsordnung soll dieser auf den neusten Stand gebracht werden. Hier befindet sich der Bgm. im Austausch mit dem Amt

 

4. Textänderung

„Für Benutzergruppen, die regelmäßig Veranstaltungen im DGH durchführen, können Sondervereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung“

„Die nach vorstehender Regelung zuzahlenden Entgelte und Reinigungskosten sind am Tage nach der Veranstaltung mit der Schlüsselübergabe vom Benutzer an den Bgm. zu zahlen.“

 

wie folgt

„Für Benutzergruppen, die regelmäßig Veranstaltungen im DGH durchführen, können Sondervereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der

Bekanntgabe durch den Bürgermeister

„Die nach vorstehender Regelung zuzahlenden Entgelte und Reinigungskosten sind 7 Tage vor der Nutzung an die Amtskasse der Gemeinde Lutterbek zu zahlen. Die Schlüsselübergabe vom Benutzer erfolgt an die vom Bgm. genannte Person

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0