Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, sich nicht an der Förderung der Kindertagespflege entsprechend der Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung der Kindertagespflege mit bis zu 1,30 EUR pro Betreuungsstunde für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende veranschaulicht das Vorhaben des Kreises Plön zur Förderung einer Kindertagespflege anhand der Vorlage.

 

Herr Nieswand stellt klar, dass die fehlenden finanziellen Mittel für die Gemeinden, die dem Entwurf nicht zustimmen, ohnehin aus der Kreisumlage gedeckt werden. Somit sei ggf. auch mit einer erneuten Erhöhung des Umlagesatzes zu rechnen. Sollte die Gemeinde Fahren dem Vorhaben heute zustimmen, wäre damit eine Doppelzahlung in naher Zukunft absehbar.

 

Frau Lichtenberger weist bei der Kostenprognose der Amtsverwaltung auf die vielen Eventualitäten hin, die dieser zu Grunde liegen. Dabei wird bei den Kindern unter 3 Jahren von einem Anteil in Höhe von 30 % ausgegangen, die eine Betreuung in einer Tagespflege in Anspruch nehmen werden. Die Betreuung der restlichen 70 % findet demnach in Krippenplätzen statt.

Hierbei gibt Frau Lichtenberger zu bedenken, dass ihr keine Einrichtung in Probsteierhagen und Umgebung bekannt sei, die Krippenplätze anbietet. Folglich müssten also 100 % der Kinder unter 3 Jahren über eine Tagespflege betreut werden, wodurch sich der genannte Kostenanteil von 300,00 € für die Gemeinde Fahren entsprechend erhöhen würde.

 

Außerdem sei eine Beschlussfassung zur Teilnahme an der Förderung der Kindertagespflege auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, so Herr Nieswand.

 

Die Gemeindevertretung stimmt den vorgetragenen Einwänden zu. Es wird daher folgender Beschluss gefasst:


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0