Beschluss:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.609,96 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Herr Mönkemeier geht auf die am 16.06.2020 stattgefundene Prüfung der Jahresrechnung beim Amtskämmerer Herrn Hirsch ein. Es ergibt sich kein weiterer Beratungsbedarf.

 

Es ergeht folgender


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0