Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung ersucht die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Probstei darum, die bestehende Parkgebührenverordnung zu ändern und die Parkgebühren für die Nutzung der im nördlichen und südlichen Bereich der Kreisstraße gelegenen Parkplätze in folgender Höhe festzusetzen:

 

 


Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde neue Parkscheinautomaten beschafft habe, die auch eine Kartenzahlung zulassen. Dies führt zu höheren Kosten des Betriebes, weil für den Einsatz der Karten Entgelte an einen Zahlungsdienstleister abzuführen sind.

 

Vor diesem Hintergrund wäre zu erwägen, die Parkgebühren im Bereich der gebührenpflichtigen Parkplätze im nördlichen und südlichen Bereich der Kreisstraße an diejenigen im Dorfring anzupassen.

 

Im Anschluss ergeht folgender


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0