Seitens der SSG wir darauf hingewiesen, dass zu einem Rechnungsbetrag für ein Planungsbüro ein Nachlass von 280,-€ gewährt wurde. Ebenfalls von der SSG wird nach der Baugenehmigung bzw. nach der Abnahme aus den 80ern gefragt, worin der Schießstand als Bestandteil der Genehmigung aufgeführt worden sei. Seitens der Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass die SSG für den Betrieb einer Sportschießanlage verantwortlich ist. Dazu gehören eben auch das

Genehmigungsverfahren sowie Versicherungen der Anlage. Nach der alten Baugenehmigung wir nicht weitergesucht, da durch das Planungsbüro eine aktuelle Version vorliegt.