Sitzung: 07.07.2020 Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziales
Seitens
der SSG wir darauf hingewiesen, dass zu einem Rechnungsbetrag für ein Planungsbüro
ein Nachlass von 280,-€ gewährt wurde. Ebenfalls von der SSG wird nach der
Baugenehmigung bzw. nach der Abnahme aus den 80ern gefragt, worin der
Schießstand als Bestandteil der Genehmigung aufgeführt worden sei. Seitens der
Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass die SSG für den Betrieb einer Sportschießanlage
verantwortlich ist. Dazu gehören eben auch das
Genehmigungsverfahren
sowie Versicherungen der Anlage. Nach der alten Baugenehmigung wir nicht
weitergesucht, da durch das Planungsbüro eine aktuelle Version vorliegt.