Auf Bitten des Bürgermeisters Herrn Heller erläutert Amtsdirektor Herr Körber noch einmal in Kurzfassung den vom Planer Herrn Heisel gehaltenen Vortrag im Bauausschuss und erläutert die Präsentation. Dabei geht Herr Körber insbesondere auf die Bedeutung eines Aufstellungsbeschlusses ein. Sinn und Zweck eines Aufstellungsbeschlusses sei es nicht schon Details wie etwa Höhen- oder Grundstücksgrößen oder anderer festzulegen, sondern es sei zunächst nur dem Grunde nach das Planungsziel der Gemeinde festzuhalten. Daher erkläre sich auch, dass zu vielen Details noch keine Fragen beantwortet werden könnten, weil sich die Klärung eben erst im künftigen Verfahren ergäbe. Außerdem zeigt es sich dadurch, dass sich bereits 7 verschiedene Planungsvarianten vorgestellt würden. Welche es am Ende dann würde, könne derzeit nicht vorweg genommen werden.

 

Außerdem erläutert Amtsdirektor Körber bezugnehmend auf das seinerzeit beschlossene Innenbereichsgutachten der Gemeinde, dass das Baurecht verlange, dass zunächst geprüft wird, ob im Innenbereich Flächen für eine Bebauung zur Verfügung stünden. Dies sei hier in Wendtorf unstreitig Ergebnis der seinerzeitigen Begutachtung.