Frau Maaß gibt bekannt, das die Mitgliederversammlung der Förderung der Maßnahme „Neubau Brücke über die Haagener Au“ zugestimmt hat. Vor Antragstellung beim LLUR ist eine wasserrechtliche Genehmigung für den Bau der Brücke vorzulegen. Der Wasserrechtsantrag ist in Bearbeitung. Sie weist auf Nachfrage aus der Gemeindevertretung darauf hin, das die Planungskosten nicht zu den forderungsfähigen Kosten gehören.