Sitzung: 29.06.2020 Gemeindevertretung
Vorlage: PROBS/BV/067/2020
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Widmung des Flurstückes 130 der Flur 1 Gemarkung Wulfsdorf („Dabeler Ring“) für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 StrWG.
2. Die Einstufung erfolgt in die Straßengruppe „Gemeindestraße“ gemäß § 3 Abs. 1 Nummer 3 Buchstabe a StrWG.
Bürgermeisterin Maaß erläutert die Vorlage. Die Straße „Dabeler Ring“ ist mittlerweile in das Eigentum der Gemeinde Probsteierhagen übergegangen. Es kann nun die Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz erfolgen.
Für die Widmung ist die Zustimmung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin erforderlich.
Stimmberechtigte: |
12 |
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Ja-Stimmen:12 |
Nein-Stimmen:0 |
Enthaltungen:0 |
Befangen: 0 |