Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Widmung des Flurstückes 130 der Flur 1 Gemarkung Wulfsdorf („Dabeler Ring“) für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 StrWG.

 

2. Die Einstufung erfolgt in die Straßengruppe „Gemeindestraße“ gemäß § 3 Abs. 1 Nummer 3 Buchstabe a StrWG.


Bürgermeisterin Maaß erläutert die Vorlage. Die Straße „Dabeler Ring“ ist mittlerweile in das Eigentum der Gemeinde Probsteierhagen übergegangen. Es kann nun die Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz erfolgen.

 

Für die Widmung ist die Zustimmung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin erforderlich.

 

 


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen:12

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen:0

Befangen: 0