Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Schönberg ab dem 01.08.2020 wie folgt festzusetzen:

 

  1. monatlich 7,21 EUR für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, und

 

  1. monatlich 5,66 EUR für ältere Kinder

 

pro wöchentlicher Betreuungsstunde.

 

 


Die Vorsitzende macht deutlich, dass die Elternbeiträge für örtliche Kindertagesstätten aufgrund der veränderten Rechtslage neu festzusetzen seien. Sie bittet Herrn Dräbing, die umfangreiche Vorlage zusammenzufassen und zu erläutern.

 

Herr Dräbing erläutert den Sachverhalt und macht deutlich, dass Eltern, deren Kinder Schönberger Kindertagesstätten besuchen, künftig aufgrund des gesetzlichen Beitragsdeckels überwiegend geringere Beiträge zu zahlen hätten, dies gelte insbesondere für Kinder im Alter unter drei Jahren. Er berichtet weiter, dass die bisher bereits im Kreis Plön geltende Sozialstaffel durch die Rechtsänderung weiter verbessert werden und somit die Belastungen größerer Kreise von Eltern verringert würden. Er macht dies an Beispielen deutlich.

 

In der anschließenden Diskussion, wird seitens der Ausschussmitglieder Kritik an der Landesregierung wegen der aus der Kindertagesstättenrechtsreform voraussichtlich entstehenden zusätzlichen Belastungen für die Gemeinden geäußert.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0