Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.800,74 € werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Die Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Hank berichtet von der Prüfung der Jahresrechnung sowie der dazugehörigen Sitzung des Finanzausschusses. Sie erläutert die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Vorlage und geht dabei auf einzelne Punkte der Jahresrechnung ein.

 

Nach kurzer Aussprache ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0