Sitzung: 16.06.2020 Bau- und Umweltausschuss (bis 07.06.2023)
Beschluss:
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses empfehlen der
Gemeindevertretung und auch vorab dem Bürgermeister mit der beratenden Hilfe
der Amtsverwaltung mit dem AZV wegen der Dringlichkeit zu verhandeln und auch
in der Verbandssitzung diesen Sachverhalt zur Aussprache zu bringen.
Sachverhalt:
Ausgelöst durch den
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des B-Plan 7, 4. Änderung und den Anforderungen
der Unteren Wasserbehörde des Kreises zur bisherigen Einleitungserlaubnis für
die Oberflächenentwässerung hat sich auch in Verbindung mit den neuen
gesetzlichen Veränderungen eine schwierige Sachlage ergeben. Die bestehende Einleitungserlaubnis
ist 25 Jahre alt. Der Kreis verlangt nun eine Überprüfung und gutachterlichen
Nachweis in wie weit genehmigte Einleitungsmengen mit den tatsächlichen Mengen
übereinstimmen. Zumal auch die geplanten B-Plan Änderungen bzw. die
zusätzlichen Ausweisungen für den neuen
Feuerwehrstandort und die Bebauung des nördlichen Kurparks die zu
erwartenden Einleitungsmengen noch erhöhen werden.
Dazu berichtet der
Bürgermeister Heller über die aktuelle Situation, die mit den zuständigen Behörden
und beteiligten Einrichtungen, AZV und DEV.
Insbesondere über
das Gespräch mit allen Beteiligten am 3.6.2020 hier in Wendtorf. Danach ist von
der Unteren Wasserbehörde keine Ausnahmeregelung für Standort Feuerwehr zu
erwarte. Erst nach Vorlage der Bestandsaufnahme und verbindlicher Erklärung
mögliche Änderungen zu veranlassen, stellt der Kreis die Zustimmung zu den
geplanten baulichen Maßnahmen in Aussicht.
Zuständig ist
eindeutig der AZV. Die Auftragserteilung für das Gutachten muss durch den AZV
mit anteiliger Kostenübernahme der Gemeinde erfolgen.
Personelle Engpässe
beim AZV erschweren eine zeitnahe Auftragsvergabe und Unterstützung des
Gutachterbüros.
Der Bürgermeister
will die Dringlichkeit in der nächsten Verbandssitzung des AZV zur Sprache bringen,
damit hier Änderungen erfolgen können.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 6 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |
Wegen der Besorgnis
der Befangenheit gem. § 22 GO verlassen das bürgerliche Mitglied Herr Martin
Mohr und Herr Bürgermeister Heller (nicht stimmberechtigt) den Sitzungsraum.