Beschluss:

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses empfehlen der Gemeindevertretung und auch vorab dem Bürgermeister mit der beratenden Hilfe der Amtsverwaltung mit dem AZV wegen der Dringlichkeit zu verhandeln und auch in der Verbandssitzung diesen Sachverhalt zur Aussprache zu bringen.

 


Sachverhalt:

Ausgelöst durch den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des B-Plan 7, 4. Änderung und den Anforderungen der Unteren Wasserbehörde des Kreises zur bisherigen Einleitungserlaubnis für die Oberflächenentwässerung hat sich auch in Verbindung mit den neuen gesetzlichen Veränderungen eine schwierige Sachlage ergeben. Die bestehende Einleitungserlaubnis ist 25 Jahre alt. Der Kreis verlangt nun eine Überprüfung und gutachterlichen Nachweis in wie weit genehmigte Einleitungsmengen mit den tatsächlichen Mengen übereinstimmen. Zumal auch die geplanten B-Plan Änderungen bzw. die zusätzlichen Ausweisungen für den neuen  Feuerwehrstandort und die Bebauung des nördlichen Kurparks die zu erwartenden Einleitungsmengen noch erhöhen werden.

 

Dazu berichtet der Bürgermeister Heller über die aktuelle Situation, die mit den zuständigen Behörden und beteiligten Einrichtungen, AZV und DEV. 

Insbesondere über das Gespräch mit allen Beteiligten am 3.6.2020 hier in Wendtorf. Danach ist von der Unteren Wasserbehörde keine Ausnahmeregelung für Standort Feuerwehr zu erwarte. Erst nach Vorlage der Bestandsaufnahme und verbindlicher Erklärung mögliche Änderungen zu veranlassen, stellt der Kreis die Zustimmung zu den geplanten baulichen Maßnahmen in Aussicht.

Zuständig ist eindeutig der AZV. Die Auftragserteilung für das Gutachten muss durch den AZV mit anteiliger Kostenübernahme der Gemeinde erfolgen.

Personelle Engpässe beim AZV erschweren eine zeitnahe Auftragsvergabe und Unterstützung des Gutachterbüros.

Der Bürgermeister will die Dringlichkeit in der nächsten Verbandssitzung des AZV zur Sprache bringen, damit hier Änderungen erfolgen können. 

 

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

 

Wegen der Besorgnis der Befangenheit gem. § 22 GO verlassen das bürgerliche Mitglied Herr Martin Mohr und Herr Bürgermeister Heller (nicht stimmberechtigt) den Sitzungsraum.