Beschluss:

Die in der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.

 


Weil es sich bei den Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten unter TOP 14 mit den Unterpunkten 14.1-14.4 um interne Ausschussangelegenheiten handelt, müssen die Sachverhalte unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden. 

Außerdem sind die Tagesordnungspunkte 15 und 15.1 nichtöffentlich zu behandeln.

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0