Die allgemeinen Aspekte des so genannten „lockdowns“ werden diskutiert. Der Kämmerer führt aus, dass aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs mit erheblichen Gewerbesteuerrückgängen gerechnet werden muss. Er führt auf Nachfrage aus, dass von Prasdorfer Gewerbetreibenden bis zum Zeitpunkt der heutigen Finanzausschusssitzung keine Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuer gestellt worden seien.

Weiter erläutert der Kämmerer, dass vermutlich im 2. und im 3. Quartal die gemeindlichen Anteile an der Einkommensteuer einbrechen könnten. Er ist aber zuversichtlich, dass aufgrund der vergleichsweise hohen Einnahmen im 1. Quartal 2020 das Anordnungssoll erreicht werden könnte.