Der Kämmerer gab einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der vorliegenden Jahresrechnung und erläuterte auf Nachfragen einzelne Positionen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2019 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 3.401,65 €  gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

Vorlage STOLT/BV/041/2020

 


Stimmberechtigte: 4

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0