Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros. Dabei gilt folgendes:

 

Die Höhe der Mieten richtet sich zum einen nach den Baukosten für die beiden Mehrfamilienhäuser und zum anderen nach dem unternehmerischen Gewinn, den der Investor erzielen möchte. Die Gemeinde wird versuchen, mit dem Investor eine Vereinbarung zu treffen, wonach die Miete einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf (=Deckelung der Miete). Die Miethöhe muss für den ländlichen Raum vertretbar sein. Die Gemeinde strebt an, eine entsprechende Regelung in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“  zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

 

 


Herr Lamp ruft den TOP auf und erläutert zunächst die allen Vertreterinnen und Vertretern vorliegende umfangreiche Vorlage. Anschließend übergibt er das Wort Herrn Jeß vom Planungsbüro B2K. Dieser weist zunächst auf die ursprünglichen Absichten der Gemeinde hin, das Baugebiet etwas größer zu planen. Dies sei planungsrechtlich allerdings an Grenzen gestoßen. Gemeinsam mit der Landesplanungsbehörde habe man im Verfahren und nach diversen Abstimmungen die jetzige Größe festgelegt. Die Festlegung bezieht sich derzeit allerdings nur auf den Flächennutzungsplan. Details würden erst später im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans diskutiert und beschlossen.

 

Alle im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden bewertet und sind in die Abwägungstabellen eingeflossen. Anhand einer Power-Point-Präsentation erläutert er zusammenfassend die wesentlichen Punkte. Die Präsentation wird zur Anlage zum Protokoll genommen.

 

Im Anschluss bedankt sich Herr Lamp für den Vortrag. Bevor er das Wort an die Bürgerinnen und Bürger übergibt, wendet er sich an Herr Jeß. Ihm ist aufgefallen, dass im Rahmen der Abwägung von einer mangelnden Einflussnahme der Gemeinde ausgegangen wurde. Dies sehe er anders und schlägt vor an der entsprechenden Stelle folgendes aufzunehmen:

 

Die Höhe der Mieten richtet sich zum einen nach den Baukosten für die beiden Mehrfamilienhäuser und zum anderen nach dem unternehmerischen Gewinn, den der Investor erzielen möchte. Die Gemeinde wird versuchen, mit dem Investor eine Vereinbarung zu treffen, wonach die Miete einen bestimmten Betrag nicht überschreiten darf (=Deckelung der Miete). Die Miethöhe muss für den ländlichen Raum vertretbar sein. Die Gemeinde strebt an, eine entsprechende Regelung in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

Herr Lamp begründet dies mit der bisherigen Beschlusslage der Gemeinde. Auf Nachfrage erläutert Herr Jeß, dass dies zwar erst bei der Erstellung des B-Planes eine Rolle spiele. Er begrüßt aber ausdrücklich das Ansinnen und den Vorschlag.

 

Die erste Frage aus der Öffentlichkeit dreht sich um das Thema Verschattung von Bestandsgebäuden. Herr Jeß erläutert, dass je nach Ausgestaltung der Höhen evtl. eine Beschattungsstudie erstellt werden müsse. Dies könne aber nicht vorweggenommen werden. Amtsdirektor Körber erläutert den Sinn und Zweck eines F-Plan-Verfahrens. Details, wie zum z.B. das Thema Schattenentwurf, können erst im späteren B-Plan-Verfahren geprüft werden. Daher rät er, weiter an den künftigen Planverfahren teilzuhaben.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Jeß, dass ein „Trafokasten“ wohl dauerhaft im künftigen Baugebiet stehen müsse, da anderweitig eine Versorgung nicht zu sichern wäre. Den exakten Standort könne man aber auch erst später im Zuge der Erschließungsplanung bestimmen.

 

Hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung erläutert Herr Lamp, dass schon wegen der Höhenlagen nur eine Anbindung aus Richtung B 502 möglich sei. Ein Anschluss für PKW-Verkehre aus dem Horsenkrog ist derzeit nicht gewollt.

 

Ein Anwohner fragt nach der Logik der Abwägungen. Bei einer Einwendung gehe die Gemeinde davon aus, dass Baugenehmigungen in der erwähnten Anzahl nicht möglich seien, wobei doch eine Wohnung schließlich genehmigt sei. Dies erschließe sich nicht von alleine. Er fragt, ob die Genehmigung dann überhaupt hätte erteilt werden dürfen?

 

Amtsdirektor Körber erläutert, dass diese Frage an den zuständigen Kreis Plön als Baugenehmigungsbehörde zu richten sei. Die Gemeinde habe Ihr Einvernehmen zur von beantragten Errichtung der einen Wohnung erteilt.

 

Es wird auf den verfahrensrechtlichen Unterschied einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage und einer erteilten Baugenehmigung hingewiesen. Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage ersetzt keine erforderliche Baugenehmigung. Ein Bauantrag für weitere Wohnungen ist derzeit nicht bekannt.

 

Es wird weiter erläutert, dass es an der Stelle des maßgeblichen Entwurfs- und Offenlegungsbeschlusses nicht darum ginge, die Rechtmäßigkeit bereits errichteter Wohnungen zu überprüfen. Die errichtete Wohnung ist übrigens bei der Betrachtung der für die Gemeinde nach landesplanerischen Gesichtspunkten zu ermittelnden Wohneinheitenanzahl berücksichtigt worden.

 

Es geht um die Einschätzung eines im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Hinweises, der richtig wiedergegeben wurde und einer planerischen Einschätzung der Gemeinde unterliegt. Das ist nicht nur Aufgabe, sondern auch Pflicht der Gemeinde, sich inhaltlich mit den vorgebrachten Äußerungen auseinanderzusetzen.

 

Bei Betrachtung der Katasterpläne und mit Blick auf den § 33 LBO, der besondere Abstandsflächen vorsieht, wird man zum Ergebnis kommen dürfen, dass Zweifel an der Durchführbarkeit des noch nicht beantragten Vorhabens bestehen könnten.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

 

Im Anschluss verliest Herr Lamp den Beschlussvorschlag sowie die von ihm eben vorgeschlagene Änderung in den Abwägungstabellen:


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

 

Herr Mönkemeier betritt nach Beendigung des Tagesordnungspunktes den Sitzungsraum und übernimmt wieder die Sitzungsleitung.