Auf Nachfrage berichtet Frau Böhnke, dass zwischen den einzelnen Strandkörben ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden muss. Dies wird von den Strandwärtern des Tourist-Service regelmäßig kontrolliert.

 

Herr Franke fragt, wie die Regeln der Landesverordnung vom 18.05.2020 kontrolliert werden. Der Bürgermeister verweist auf die Polizei und das örtliche Ordnungsamt. Er ergänzt, dass an Himmelfahrt erneut Sicherheitspersonal am Strand von Seiten des Tourist-Service gestellt wird.