Herr Mey wundert sich, dass der TOP „Bericht des Bürgermeisters“ zweimal auf der Tagesordnung zu finden sei, nämlich einmal in öffentlichen und einmal im nicht-öffentlichen Sitzungsteil.

 

Herr Bürgermeister Voß erläutert, dass dies geübte Praxis sei, da es durchaus auch Angelegenheiten gebe, über die der Gemeindevertretung zu berichten sei, für die aber die Berichterstattung nach der Gemeindeordnung nicht-öffentlich erfolgen müsse.

 

Herr Mey erkundigt sich ferner, warum vor dem Rathaus seit Monaten ein Gerüst stehe, und wer hierfür zahle.

 

Herr Bürgermeister Voß erläutert kurz die Hintergründe hierzu. Das Gerüst werde jetzt in Kürze abgebaut.

 

Herr Mey spricht das Interessenbekundungsverfahren für den ehemaligen Strandkiosk an. Nach seiner Lesart sei ein Interessenbekundungsverfahren ein gängiges Verfahren zur Markterhebung, ob eine bisher staatliche Leistung nicht auch durch private Anbieter günstiger/effektiver erbracht werden kann. Er fragt sich, was an dem ehemaligen Strandkiosk „staatlich“ sein soll.

 

Herr Bürgermeister Voß berichtet, dass diesem Interessenbekundungsverfahren eine Beschlusslage der Gemeindevertretung zur Durchführung eines Auslobungsverfahrens zu Grunde liege. Eine öffentliche Aufgabe ist damit nicht verbunden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Der Bürgervorsteher schließt die Einwohnerfragestunde.