Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Widmung des Flurstückes 130 der Flur 1 Gemarkung Wulfsdorf („Dabeler Ring“) für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 StrWG.
  2. Die Einstufung erfolgt in die Straßengruppe „Gemeindestraße“ gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 3 a StrWG.

 


Die Straße Dabeler Ring ist in das Eigentum der Gemeinde Probsteierhagen übergegangen und mit in die Straßenreinigungssatzung aufgenommen worden. Es kann nunmehr eine Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) erfolgen. Die Widmung erfolgt als Allgemeinverfügung und setzt die Zustimmung der Gemeinde zur Überlassung im Rahmend des Gemeingebrauchs voraus.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0