-       Für ein mögliches Grundstück für die Feuerwehr wurde beschlossen, eine Wertermittlung durchführen zu lassen und eine Nachtragsliquidation für einige kleine Wegeparzellen anzustreben und es ist empfohlen worden, nach der Vorlage des Wertgutachtens und nach Klärung der Eigentumsverhältnisse das Grundstück für den Bau des Feuerwehrhauses zu erwerben.

-       Dem Bau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück der der Kirchengemeinde ist zugestimmt worden.

-       Im Rahmen eines Bauantrages auf dem Grundstück Alte Dorfstraße 27d ist vom Amt vorgeschlagen worden, die Grundstücke Alte Dorfstraße 27a-d dem Försterweg zuzuordnen und die Kosten, die dadurch für die Anwohner anfallen durch die Gemeinde zu übernehmen. Es ist beschlossen worden, dass hierfür keine Kosten von der Gemeinde übernommen werden.