Einige Schönberger Bürger haben sich zusammengeschlossen, um eine Patenschaft für die gemeindliche Streuobstwiese am Älvdalenweg zu übernehmen. Ohne Genehmigung der Gemeinde haben sie bereits 8 neue Obstbäume gepflanzt, da diese dringend in den Boden mussten, was nachträglich gebilligt wurde. Der Bürgermeister betont, dass dies jedoch eine Ausnahme bleiben müsse. Grundsätzlich sollen nun die aus einer Patenschaft erwachsenden Rechte und Pflichten geklärt werden. Aus Sicht des Beirates sollte eine Patenschaft durch den Beirat nicht nur begleitet, sondern eng mit ihm zusammengearbeitet werden. Es wird die Frage an den Bürgermeister gerichtet, ob für diese Patenschaft ein Pflegschaftsvertrag erstellt werden soll. Darin soll dann auch der Ansprechpartner genannt werden. Herr Loge fragt, wer die Verkehrssicherungspflicht übernimmt.

 

Herr Kokocinski erklärt die Sachlage. Er verweist auf bestehende Pflegeverträge der Verwaltung, die als Muster für weitere dienen könnten.

 

Frau Arp schlägt vor, eine verantwortliche Person zu benennen, die dann für alle Obstwiesen zuständig ist. Der Bürgermeister sagt, dass es hierzu eine pragmatische Lösung geben werde, sowie ihm der zugesagte Konzeptentwurf vorgelegt werden würde.

 

Herr Plücker weist noch einmal auf die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hin. Aus seiner Sicht würde er die Verkehrssicherungspflicht gerne über den Pflegschaftsvertrag an die Paten übertragen. Der Bürgermeister sagt, dass die Gemeinde Eigentümer der Flächen bliebe. Sie solle daher auch die Verkehrssicherungspflicht behalten.

 

Frau Arp weist auf den schlechten Zustand der Fläche hin. Die Fläche sei seit Jahren nicht gepflegt worden. Es mussten sogar umgestürzte Bäume erst entfernt werden. Bevor man jetzt die Verkehrssicherungspflicht auf die Paten überträgt, müsste die Gemeinde ihrer Sicherungspflicht selbst erst einmal nachkommen und nicht nur auf die Paten zeigen.

 

Frau Henning erklärt, dass sie überrascht von der schnellen Umsetzung der Pflanzung war. Sie fragt, ob die Nutzung des Obstes weiterhin den Bürgen der Gemeinde zur Verfügung steht, oder ob es jetzt Änderungen geben soll.

 

Der Bürgermeister sagt, dass es bei einer Patenschaft Probleme geben könne z. B. durch Aufgabe der Patenschaft durch Wegzug des Verantwortlichen. Daher sei ein Nutzungsvertrag notwendig. Er weist nochmals darauf hin, dass zuerst ein Konzept vom Umweltbeirat erstellt werden sollte und es dann sicher eine gute Lösung geben werde.

 

Frau Arp versteht, dass der Bürgermeister gute Absichten hat. Es wurden aber immer alle Bäume im Einvernehmen mit der Gemeinde gepflanzt. Dann besteht für die Gemeinde auch die Pflicht, die dann gemeindlichen Bäume zu pflegen. Kapazitätsgrenzen könnten dabei nicht das Maß sein. Dann müssten andere Lösungen her. Sie bietet wiederholt eine Fortbildung für die Gärtner des Bauhofes in Sachen Baumpflege an.

 

 

Herr Kokocinski weist nochmals auf die Arbeitsgruppe hin, die zuerst tätig werden müsste und betont, an dieser Stelle nicht vertieft auf das Thema „Einvernehmen von Pflanzungen“ eingehen zu wollen.

 

Der Bürgermeister schlägt abschließend vor, dass Frau Arp, Frau Henning und Herr Plücker nach der Sitzung mit ihm einen Termin ausmachen sollten, um sich auch mit dem Bauhofleiter zusammen zu setzen um erste Ideen zu entwickeln.

Folgende Punkte müssen geklärt werden:

 - Patenschaft oder Nutzungsvertrag?

 - Verantwortlichkeiten?

 - Zugang zu den Flächen?